Anschlussrehabilitation (AR) / Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die Anschlussrehabilitation beziehungsweise die Anschlussheilbehandlung ist eine ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sie sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Die Einleitung einer Anschlussheilbehandlung oder einer Anschlussrehabilitation erfolgt bereits im Krankenhaus.


Wozu dient die Anschlussheilbehandlung?

Nach einem Krankenhausaufenthalt – ob mit Operation oder ohne – stellen sich häufig viele Fragen: Wann darf ich mit meiner neuen Hüfte wieder radfahren? Ab Welche Bewegungen muss ich mit meinem erkrankten Rücken zukünftig vermeiden? Und wann darf ich mit meinem neuen Knie wieder joggen?

Die Anschlussheilbehandlung, die direkt auf den Krankenhausaufenthalt folgt, dient dazu, diese und ähnliche Fragen zu beantworten und Sie möglichst rasch wieder fit für Ihren Alltag zu machen.


Ihr Weg zur Anschlussheilbehandlung

Ihr erster Ansprechpartner ist der Sozialdienst des Krankenhauses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über die Möglichkeiten einer Reha und nehmen Ihnen alle Formalitäten ab. Spätestens 14 Tage nach Entlassung muss die Anschlussheilbehandlung angetreten werden.

Im Falle der AHB ist der Kostenträger der für Sie zuständige Sozialversicherungsträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, etc.), wobei sie eine Zuzahlung von 10 € täglich für eine festgelegte Anzahl von Tagen je nach Träger leisten müssen.

Sowohl um die Kostenübernahme als auch um die Anmeldung in der reha bad hamm kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses.

Sollten Sie unsere Reha-Einrichtung nicht selbstständig oder mit Hilfe von Angehörigen erreichen können, klärt der Sozialdienst für Sie, ob Sie unseren Fahrdienst nutzen können.

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