Wie bekomme ich eine Reha-Maßnahme?

Die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme kann aus unterschiedlichen Lebenssituationen heraus stattfinden:

  • direkt aus dem Arbeitsleben heraus
  • bei Erkrankung/ Arbeitsunfähigkeit (AU)
  • als Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt

Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, Facharzt oder mit dem Klinik-Arzt über Ihren Wunsch nach einer ambulanten Rehabilitation. Er wird Sie darüber  beraten, welche Art der Rehabilitation für Sie medizinisch erforderlich ist und Sie bei der Antragstellung entsprechend unterstützen.

Was können wir für Sie tun?

Als Vertragseinrichtung der Rentenversicherungsträger, der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaften bieten wir eine ganzheitliche Rehabilitation.

In besonderen Fällen bieten wir bei der reha bad hamm auch einen Fahrservice an, der Sie zu uns oder auch wieder nach Hause bringt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation. Die erforderlichen Formulare können Sie sich hier herunterladen oder bei uns direkt erhalten. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare benötigen, helfen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Termin.

Welche Möglichkeiten gibt es, eine ambulante Reha zu beantragen?

  • Reha im Anschluss  an einen Krankenhausaufenthalt

Soll eine ambulante Rehabilitation im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung mit oder ohne Operation (sog. Anschlussheilbehandlung oder Anschlussrehabilitation, AHB oder AR) erfolgen, wird hierzu der Antrag  noch während Ihrer Krankenhausbehandlung mit Hilfe des Arztes oder Sozialdienstes des Krankenhauses gestellt.

Der Aufnahmetermin wird dann zwischen dem Krankenhaus und unserer Einrichtung vereinbart. Die Reha muss innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Behandlung beginnen.

  • Reha ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt durch den behandelnden Arzt

Zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt stellen Sie hierfür einen Antrag beim zuständigen Kostenträger. Der jeweilige Kostenträger teilt Ihnen schließlich schriftlich mit, ob die ambulante Rehabilitation genehmigt wurde. Nach positiver Mitteilung vereinbaren Sie mit uns telefonisch den Aufnahmetermin.

  • Reha selbst beantragen

Man kann die Maßnahme auch selbst bei der Rentenversicherung beantragen. Sie muss dann aber von einem Arzt befürwortet und aus medizinischer Sicht als notwendig erachtet werden (Ärztliche Stellungnahme).

Welche Kostenträger einer Rehamaßnahme gibt es?

Bei Erwerbstätigen oder Arbeitssuchenden ist meist der Rentenversicherungsträger zuständig, in diesem Fall wird das Antragsformular (Formblatt G100 + G110) zusammen mit einem ärztlichen Befundbericht an den Rentenversicherungsträger geschickt. Die Ambulante Rehabilitation erfolgt von Montag bis Freitag, täglich 5 - 6 Stunden über 3 Wochen (evtl. Verlängerung um eine Woche).

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Bei Rentnern oder Familienversicherten ist häufig die Krankenkasse zuständig, in diesem Fall wird zunächst ein Kurzantrag (Formular 60 + 61) von Ihrem Arzt an Ihre Kasse geleitet.

Die Ambulante Rehabilitation erfolgt 3 - 5 mal pro Woche, täglich 5 - 6 Stunden.

Bitte planen Sie bei 15 - 20 Therapieeinheiten 3 - 6 Wochen ein.

  • Gesetzliche Unfallversicherung (GUV/BG):

Nach einer Verletzung oder Operation aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder eines sonstigen BG-Falles kann Ihr behandelnder Unfallarzt (D-Arzt) auf einem speziellen Verordnungsblatt eine EAP (Erweiterte Ambulante Physiotherapie) beantragen. Anschließend vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin und bringen bitte hierzu die Verordnung Ihres Arztes mit.

  • Private Krankenversicherung (PKV) sowie Bundeswehr oder Polizei:

In diesen Fällen verordnet Ihnen Ihr Arzt für bestimmte Krankheitsbilder eine ambulante Rehabilitation, die Sie bei Ihrer Versicherung genehmigen lassen müssen. Anschließend vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin und bringen bitte hierzu die Verordnung Ihres Arztes mit.

  • Beihilfe

Die Beihilfe beteiligt sich bei Beamten an den Kosten einer Reha-Maßnahme.

Zuzahlungsregelungen

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) zahlen Sie pro Tag 10 Euro, für maximal 28 Tage pro Jahr, abzüglich der Krankenhaustage.
  • Durchlaufen Sie eine Ambulante Rehabilitation, zahlen Sie generell 10 Euro pro Tag.

Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft oder eine private Krankenversicherung

  • Die ambulante Rehabilitation ist ohne Zuzahlung.
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