13.01.2022
2G +
Neue CoronaSchutzVerordnung ab dem 13.01.2022:
Entsprechend der behördlichen Anordnung im Umgang mit dem Corona-Virus (CoronaSchVO NRW) ist die Teilnahme an Präventionskursen, Selbstzahler-Angeboten und RehaSport-Angeboten (über den VGR Münster e.V.) ab Donnerstag, den 13.01.2022, nur noch unter folgenden Bedingungen möglich: 2G+
- 2 mal geimpft und ein negativer Schnelltest (von einem anerkannten Labor bescheinigt, maximal 24 Stunden gültig)
oder
- 2 mal geimpft und eine Coronainfektion in den letzten 3 Monaten per PCR Test nachgewiesen
oder
- mehr als 2 mal geimpft (geboostert)
Bitte bringen Sie die erforderlichen gültigen Nachweise in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis zur Sichtung mit.
Heilmittel- und Nachsorgeleistungen werden weiterhin unter Einhaltung der 3G-Regelung (mindestens 2 mal geimpft, genesen, getestet) durchgeführt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!